Das Widerrufsrecht und die Mystery Boxen zwingen mich mal wieder zu so einem Artikel. Eigentlich wollte ich hier auf dem Blog entspannt über Sammelkarten und Kartenspiele schreiben, aber ich hatte nicht gewusst, wie viele rechtliche Themen in diesem Bereich immer wieder aufkommen und wie verseucht teilweise das Karten-Hobby ist. Dieser Artikel ersetzt wie immer keine Rechtsberatung!

Ein beliebter Trick im Verkauf im Pokémon TCG, aber auch bei anderen TCGs und Sammelkarten, ist die „Mystery Box“ und hier laufen aktuell mehrere Arten von Geschäften ab, die häufig enttäuschte Käufer zurücklassen, die sich aber damit einfach abfinden, anstatt sich auf ihre Rechte zu beziehen.

Was ist eine Mystery Box?

Bleiben wir einfach für das Beispiel bei den Pokémon-Sammelkarten. In einigen Streams auf Whatnot oder auch an Pokématen werden individuell zusammengestellte Mystery Boxen oder Mystery Bags verkauft, die zufällig ausgewählte Produkte enthalten. Wir bezahlen zum Beispiel 20 € für ein Mystery Pack mit uns vorab unbekannten Pokémon-Produkten und einem Versprechen, dass der Inhalt den Geldwert einhält oder gar übertrifft, doch am Ende sind wir von der Ausbeute nicht begeistert.

Aktuell werden viele Automaten mit Retouren überall aufgestellt oder im Internet verkauft, die ebenfalls in die Kategorie „Mystery Box“ fallen. Die Menschen sehen nur die Verpackung, zahlen dann einen Geldbetrag und erhoffen sich für wenig Geld das retournierte iPhone oder etwas Vergleichbares vom Wert zu bekommen. Oftmals sind hier nur billige Waren drin und der Käufer redet sich das „Erlebnis“ dann mit „Nervenkitzel“ und „Glück“ schön.

Nun denken diese Käufer, dass es viel mit Glück zu tun hat und akzeptieren ihren schlechten Deal. Soeben ist abermals das Wort „Glück“ gefallen und dies bringt uns auch zu dem Thema „Glücksspiel“, welches ich im Kontext des Kartenhobbys reichweitenstark hier behandelt habe, aber das in Bezug auf das geltende Widerrufsrecht nicht das Hauptthema.

Was ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für Verbraucher, von einem Vertrag zurückzutreten, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Es gilt in der Regel für sogenannte Fernabsatzgeschäfte – also Käufe, die online, per Telefon oder über andere Kommunikationsmittel getätigt werden, bei denen der Käufer die Ware vor dem Kauf nicht physisch sehen oder prüfen konnte. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass wir als Verbraucher einen fairen Schutz haben, falls ein Produkt nicht unseren Erwartungen entspricht oder wir uns schlicht umentscheiden. Innerhalb von 14 Tagen können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und unser Geld zurückfordern, vorausgesetzt, die Ware wurde im Rahmen der Widerrufsbedingungen korrekt zurückgegeben.

Gerade bei Mystery Boxen ist das Widerrufsrecht ein spannendes Thema, weil viele Käufer gar nicht wissen, dass es auch hier in den meisten Fällen gilt. Händler, die Mystery-Produkte verkaufen, stehen oft in der Pflicht, ihre Kunden über dieses Recht zu informieren – was in der Praxis aber häufig vernachlässigt wird. Das führt dazu, dass viele enttäuschte Käufer glauben, sie hätten keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs, obwohl sie rechtlich auf der sicheren Seite wären. Hier wird also nicht nur mit dem Überraschungseffekt gespielt, sondern auch mit der Unwissenheit der Verbraucher.

Gilt dieses Widerrufsrecht nun auch bei Mystery Boxen?

Laut einem Bericht der Tagesschau vom 13.01.2025, der sich auf ein Gespräch mit Experten von der Stiftung Warentest bezieht, gilt das Widerrufsrecht bei online bestellten Mystery Boxen. Wenn ihr stationär oder bei einem Automaten eine Mystery Box kauft, dann gilt das Widerrufsrecht nicht komplett, da nur dann eine Retoure stattfinden kann, wenn der Inhalt beschädigt ist.

Ähnlich wie bei Breaks, die in den AGB festhalten, dass ein Teilnehmer ohne eine Karte aus dem Break gehen kann und somit Totalverlust erleidet, sind solche Passagen in Bezug auf das Widerrufsrecht beim Online-Verkauf von Mystery Boxen nicht zulässig, weil sich Online-Händler in den AGB nicht über geltendes Recht hinwegsetzen können. Zu diesem Thema äußert sich im Bericht ein Experte wie folgt:

„Solche Passagen sind unzulässig, sie gelten nur bei Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht rückgabegeeignet sind, genau wie bei Software oder Video- und Tonaufnahmen.“

Wenn also eine Mystery Box gekauft wird, der Inhalt uns nicht passt, dann sollten wir dies schon begründen können, aber haben einen Anspruch auf das Widerrufsrecht. Wir können diese Mystery Box dann zurück zu dem Online-Händler schicken, müssen aber die Versandkosten von diesem nicht zurückerstattet bekommen.

Es gibt so einige Online-Shops für Sammelkarten, die Mystery Boxen, Mystery Packs, Mystery Bags oder Secret Packs verkaufen, aber die Anbieter und Käufer sollten sich bewusst sein, dass das Widerrufsrecht hier angewendet werden kann.

Damit möchte ich nicht alle Mystery Boxen verurteilen, meine Kinder stehen sehr auf Wundertüten und auch ich gönne mir gelegentlich eine Mystery Box, wie etwas beim Wrestling oder eben für das Pokémon TCG, doch ein Schlupfloch sich die Taschen durch den Verkauf billiger Waren zu füllen, ist der Verkauf einer Mystery Box eben nicht.